Frage:

Wie transportiere ich meine Light & Motion Sola Tauchlampe im Flieger?

Frage: 

Wie transportiere ich meine Light & Motion Sola Tauchlampe im Flieger?

Antwort:

Die Sola LED-Tauchlampen von Light & Motion werden nicht als hitzeentwickelnde Geräte gemäss ICAO TI Part 8 Table 8-1 16) angesehen.

 

Erst bei tragbaren elektronishcen Geräten mit Lithium-Ionen-Batterien die mehr als 100 Wh haben, wird gemäss ICAO TI Part 8 Table 8-1 19) eine Genehmigung der Fluggesellschaft benötigt und es sind höchstens zwei Ersatzbatterien erlaubt. Alle Sola Modelle von Light & Motion sind unter 100 Wh und somit ist keine vorgängige Genehmigung der Fluggesellschaft nötig.


Grundsätzlich sind die Sola LED-Taucherlampen auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt (Ersatzbatterien hingegen immer nur im Handgepäck).


Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) empfiehlt die Mitnahme der Sola LED-Taucherlampen im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck. Im weiteren empfiehlt es sich immer folgende Dokumente an die LED-Tauchlampe anzuheften:

 

 

Wir wünschen einen guten Flug!

 

 

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Product Safety Data Sheet Sola 800/1200/2000/2100/2500
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Product Safety Data Sheet Sola 4000
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