Allgemeine Bedingungen

Corona

Reisen, Events und Kurse während Corona-Zeiten

Die ausserordentliche Lage rund um das Coronavirus macht u.a das Buchen von Reisen komplizierter als bisher. 
Deshalb erweitern wir bis zum Widerruf unsere AGB's um folgendes:

Sollte die Reise wegen Corona-Massnahmen ausfallen, abgebrochen oder verschoben werden ist es dem Kunden bewusst, dass er/sie eventuell auf einen Teil oder die kompletten Kosten verzichten muss. Dabei spielt es keine Rolle ob die Massnahmen von der Schweizer Regierung (und deren Vertreter) oder der Regierung des Reiselandes angeordnet werden.

Ebenfalls ist es dem Kunden bewusst, dass er/sie gegenüber DiveZone, den Transport-Unternehmen, dem Reisebüro und deren Vertretern keinerlei Ansprüche geltend machen kann für Kosten die ihm/ihr im Zusammenhang mit der gebuchten Reise auftreten. (u.a. Rückführungskosten, Erwerbsausfall etc.) 

Der Kunde weiss auch, dass er/sie weder DiveZone und deren Mitarbeiter noch das Reisebüro, andere Mitreisende und oder Mitarbeiter von Veranstaltern am Reiseort für eine allfällig vor, während oder nach der Reise erfolgte Ansteckung mit dem Coronavirus verantwortlich machen kann.

 

 

 

Fundives, Events & Ausflüge

Events, Fundives & Ausflüge:

 

Soweit nichts Anderes angegeben sind Haustiere und Kinder unter 12 Jahren bei unseren Ausflügen nicht willkommen.

Für nichttauchende Begleitpersonen bieten wir normalerweise reduzierte "Nichttaucher-Preise" an. Falls dies nicht beim Event angegeben ist, dann frag uns einfach schnell an.

 

 

Annulationsbedingungen:

 

soweit nichts Anderes angegeben gelten folgende Annulationsbedingungen:

Annulationsbedingungen für Ferien & Events:
- Bis 21 Tage vor Eventstart 50% Stornokosten
- Ab dem 20ten Tag 75% Stornokosten
- Ab dem 14ten Tag 100% Stornokosten

 

Allfällige Rückerstattungen erfolgen in Form eines Gutschein's.


Wir empfehlen eine private Reiseannulationskosten-Versicherung. Externe Kosten (wie Hotelzimmer, Tauchbewilligungen, Eintritte, Boot, Unterlagen etc.) werden bei jedem Nichterscheinen (Krankheit, Unfall etc.) den Teilnehmern in Rechnung gestellt.

Bei den Events, Ferien und Tauchkursen sind die jeweiligen Mindestanforderungen angegeben. Um Enttäuschungen und Ärger zu vermeiden überprüfe bitte ob Du diese auch erfüllst.

 

Wir behalten uns das das Recht vor, dass der Event-Leiter Personen die sich unangemessen verhalten (zBsp. Belästigungen anderer Teilnehmer, Anwohner etc.), auch während dem Event, nach Hause schicken. Es besteht in einem solchen Fall kein Recht auf Kostenrückerstattung.



Fundives:


Wichtig !!!
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Teilnehmer von Fundives müssen im Voraus (oder falls möglich und mit uns abgesprochen direkt am Fundive) bei einem unserer Divemaster oder Instruktor einen Checkdive# absolvieren und das "Standardverfahren für sicheres Tauchen-Formular" sowie das Formular "Erklärung zum Gesundheitszustand" ausfüllen und unterschreiben. (Die Formulare findest du hier)

 

Den Anweisungen des Tauchgangsleiter sind Folge zu leisten. Dies betrifft auch die Tiefenlimiten.

(OWD, 1* = 18m --- AOWD, 2** = 30m --- Deep-Diver, 3*** und Divemaster = 40m)

Übertrettungen der Tiefenlimiten werden nicht geduldet! 

Jede Art von Drogen, Alkohol und Medikamenten sind vor und zwischen den Tauchgängen verboten.


Teilnehmer der Fundives müssen brevetierte Taucher sein die selbständig (ohne Hilfe eines Divemasters oder Instruktors) zusammen mit einem anderen Fundiver tauchen können. (Dies wird im Rahmen eines Check-Dives# mit unseren Guides überprüft)
Wenn ein Guide (Divemaster oder Instruktor) benötigt wird, dann ist dies IM VORAUS mitzuteilen und wird zum ensprechenden Ansatz in Rechnung gestellt*. 

Erfolgt kein 'Anmelden' dass ein Guide benötigt wird, dann kann es sein dass Du nicht mit in's Wasser kannst. Eine ev. schon bezahlte Miete wird nicht zurückerstattet.

 

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.


# = 50.- pro Tauchgang und Teilnehmer - Vor Ort direkt zahlbar an den Divemaster/Instruktor

 


 

Allgemeines zur Online-Anmeldung:

 

Bitte für jeden Teilnehmer einmal (1x) das Formular ausfüllen

Dies stellt sicher, dass auch für jeden Teilnehmer im System ein Platz reserviert wird. Solltest Du in den Bemerkungen schreiben dass Ihr zu zweit kommt und wir sehen das nicht, dannmerkt das auch das System nicht und reserviert nur einen Platz.
(Wir übernehmen keine Haftung für unkorrekte/falsche Reservierungen)

 

 

 

 

Kurse

Annulationsbedingungen für Kurse:

 

 

Um Dir und uns den Ablauf Deines Tauchkurses angenehmer und effizienter gestalten zu können, braucht es einige Regeln.

 

Annulationsbedingungen:

Soweit nichts Anderes angegeben gelten folgende Annulationsbedingungen für Tauchkurse:
- Bis 14 Tage vor Kursstart 20% vom Kurspreis
- Ab dem 13ten Tag 50% vom Kurspreis
- Ab dem 7ten Tag 100% vom Kurspreis
(plus bereits angefallene Kosten für Unterlagen, Dokumente, Porto etc.)

 

Dauer des Kurses:

Die Lektionen eines Kurses müssen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.

Solltest du den Kurs unterbrechen so kann das, bedingt durch das Wiederholen von Lektionen, zu Mehrkosten führen (siehe verpasste Lektionen).
Es ist in deiner Verantwortung uns zu informieren BEVOR die 12 Monate vom Kursstart verstreichen. 

 

Kursabbruch:

Erfolgt der Kursabbruch NACH dem Start des Kurses erfolgt KEINE Rückerstattung.
Wir empfehlen hier für den Abschluss einer Annulationskosten-Versicherung.

 

Ort/Lokalitäten der Lektionen:

Im Normalfall findet die Theorie in unserem Tauchshop in Baden statt.
Für die Schwimmbadlektionen organisieren wir ein Frei- oder Hallenbad in der Umgebung und für die Seelektionen wählen wir nach guten Wissen und Gewissen einen Tauchplatz der unsere Anforderungen an Bodenbeschaffenheit, Sicht, Strömung etc (Parklatzsituation, Anfahrt usw.) erfüllt.

Wir können aber nicht garantieren, dass Lektionen nicht kurzfristig (zBsp wegen Wetter etc) verschoben, an einem anderen Ort als geplant oder gar abgesagt werden müssen.

 

Verpasste Lektionen:

Verpasste Lektionen müssen kostenpflichtig individuell nachgeholt werden. Falls dadurch die Teilnahme im laufenden Kurs zBsp. aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich ist, dann kannst Du entweder im nächsten Kurs einsteigen oder den Rest des Kurses als VIP- resp. Privat-Kurs absolvieren.

 

Das Nachholen der ersten Lektion wird gemäss Preisliste im Internet verrechnet.

Einzelne Lektionen: 

 

Zusätzliche Kosten wie zBsp. Schwimmbadeintritte, Tauchgenehmigungen etc. werden sep. verrechnet.

 

 

Kurs-Unterbruch:

Wenn Du Deinen Kurs aus privaten oder gesundheitlichen Gründen unterbrechen musst, dann gilt folgendes:

 

Unterbruchsdauer weniger als 6 Monate:

Administrative Kosten = 100.-

 

Unterbruchsdauer länger als 6 Monate (bis MAX 12 Monate):

Administrative Kosten = 100.-

zusätzlich muss vor wiederaufname des Kurses ein ScubaSkillsUpdate erfolgreich absoviert werden.

 

Unterbruchsdauer länger als 12 Monate:

Der komplette Kurs muss neu absolviert/bezahlt werden.

 

Umsteigen auf VIP- resp. Privat-Kurse:
Solltest Du während dem Kurs auf einen Privat- oder VIP-Kurs umsteigen wollen, dann wir der bereits bezahlte Gruppenpreis an den neuen VIP- oder Privat-Kurspreis angerechnet.

 

 

Gutscheine für Kursbuchungen:

Gutscheine die Du für einen Kursbesuch erhalten hast sind nicht kummulier- oder auszahlbar. Verbilligte Kurse (Aktionen, Bundles etc.) erhalten keine solchen Gutscheine.

 

 

Leihausrüstung: 

Generell gelten die AGB's für den Verleih.
Das Leihmaterial ist am nächsten Arbeitstag sauber und getrocknet im Shop zu retournieren.

(Falls du nach dem Kurs mit der Leihausrüstung an einem Fundive teilnehmen möchtest, dann melde dich umgehend im Shop um das weitere Vorgehen zu besprechen - Ev. kannst du die Ausrüstung dann noch einpaar Tage bei dir behalten und musst sie nicht retournieren und gleich erneut mieten...)

 

 

Versicherung: 

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

 

 

 

Mietmaterial

 

  1. Vermieter der Leihausrüstung ist DiveZone in Baden-Dättwil, im Folgenden „Vermieter“ genannt.
  2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
  3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemässe Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
  4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
  5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 20 bar zurück gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
  6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemässen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
  7. Die Leihausrüstung, einschliesslich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräusserliches Eigentum des Vermieters.
  8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden.
  9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution sowie eine Kopie einer Identitätskarte oder eines Passes hinterlegt werden. Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurück erstattet wird.
  10. Alles Material ist bis spätestens 30min. vor Ladenschluss am vereinbarten Rückgabetag unaufgefordert zurückzubringen.
  11. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurück gegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.
  12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.
  13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschliessen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.
  14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.
  15. Falls in den Anzug uriniert wurde, wird dieser dem Kunden in Rechnung gestellt.
  16. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurück gegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 20.- (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.
  17. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
  18. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der DiveZone in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht und innerhalb seiner Ausbildungsgrenzen taucht.
  19. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. 

 

 

 

Shop & Webshop

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 DiveZone, offeriert ihren Kunden, nachfolgend ´Kundenª genannt, im Tauch- und Wassersportbereich ein breites Angebot an Produkten sowie Dienstleistungen.


1.2 Die vorliegenden ´Allgemeinen Geschäftsbedingungenª, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von DiveZone zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DiveZone und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

 

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.1 Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z. B. per E-Mail) oder schriftlich (z. B. per Brief, Fax) erfolgen.


2.2 Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von DiveZone elektronisch erfasst. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.


2.3 Die von DiveZone angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.


Sollte sich eine Lieferung über einen von DiveZone schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen DiveZone in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. DiveZone haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von DiveZone zurückzuführen ist.


2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die DiveZone keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist DiveZone berechtigt, die Bestellung zu annullieren.


2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit DiveZone. Kosten, die bereits entstanden sind, kann DiveZone dem Kunden belasten.


3. Abnahmen und Prüfung

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von DiveZone gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, DiveZone schriftlich bekanntzugeben.


3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

 

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

5. Rücksendung von Produkten

5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von DiveZone und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software oder Service-Kits ist eine Rücksendung ausgeschlossen.


5.2 DiveZone behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann DiveZone eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen. Sollte bei Produkten kein Fehler festgestellt werden behalten wir uns vor den durch uns entstandenen Aufwand zu verrechnen - die gilt auch bei Produkten welche noch innerhalb der Garantiefrist sind.

 

5.3 Für zur Gutschrift retournierte Artikel werden, soweit nichts Anderes abgemacht, in Form eines Gutscheins gutgeschrieben. Wurde der Artikel bereits benutzt wird der Wert entsprechend gemindert. Ev. fallen Bearbeitungsgebüren an.

 

5.4 Wurde der Artikel extra für Dich bestellt besteht KEIN Anspruch auf eine Gutschrift.


5.5 In jedem Fall gelten die von DiveZone und vom Hersteller definierten Abläufe. 


6. Preise

6.1 Die Endkundenpreise der Produkte und Dienstleistungen von DiveZone verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inkl. der schweizerischen Mehrwertsteuer (7.7%), verzollt und ab dem Shop der DiveZone in Baden-Dättwil.


Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.


6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch DiveZone berechnet. Soweit DiveZone seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten.


6.3 Preise die mit '0' (Null) angegeben sind sind zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht bekannt oder noch nicht aktualisiert und werden per Mail mitgeteilt. Der Kunde kann dann wählen ob er diesen Artikel zu dem von uns übermittelten Preis will, oder nicht.

Im übrigen kann DiveZone jederzeit Aenderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen. Diese werden aber im Falle einer Bestellung dem Kunden mitgeteilt.

Die aktuelle Situation (Corona & Lieferschwierigkeiten der Hersteller und Zulieferer) haben teilweise kurzfristige Preisänderungen zur Folge. Wir versuchen dies soweit wie möglich abzufedern. Sollte ein Artikel nur zu einem höheren Preis lieferbar sein, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihm die Wahl lassen ob er/sie den Artikel zu den neuen Konditionen erwerben möchte.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der DiveZone am zehnten (10) Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. DiveZone kann einen Verzugszins in Höhe von 1% pro Monat geltend machen.


7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DiveZone ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.


7.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von DiveZone angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist DiveZone berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist DiveZone auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.


7.4 Alle Forderungen von DiveZone, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von DiveZone nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von DiveZone an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z. B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, DiveZone zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.


7.5 Auf Verlangen von DiveZone tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von DiveZone gelieferten Produkte zahlungshalber an DiveZone ab (Art. 172 OR).

 

8. Verrechnung/Retentionsrecht

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der DiveZone zu verrechnen.


8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der DiveZone ist vollumfänglich wegbedungen.


8.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von DiveZone gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der DiveZone, bis DiveZone den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.


DiveZone ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.


Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen DiveZone umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).


9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von DiveZone gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

 

10. DiveZone-Dienstleistungen/Support

10.1 DiveZone unterhält einen Telefon-Support (Hotline) für bestimmte Produkte.


10.2 Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

 

10.3 Bestellte Waren sowie Service- und Reparaturaufträge sind vom Kunden in der Divezone abzuholen. (Versand per Post nur gegen Vorauskasse)
Nach schriftlicher oder mündlichen Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer maximal 30 Arbeitstage Zeit, die Ware im Shop abzuholen.Extra für den Kunden organisierte Waren werden dem Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

 

10.4 Werden Ausrüstunggegenstände die Zwecks Reparatur an DiveZone übergeben wurden vom Kunden nicht innert 6 Monaten nach Zusendung der ersten Abholaufforderung abgeholt, wird die Ware ohne weitere Information entsorgt.

 

10.5 DiveZone übernimmt KEINE Versand-/Verpackungskosten die dem Kunden durch die Rücksendung Waren entstehen.

 

10.6 Beachte Abschnitt 5.

 

11. Garantie

11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DiveZone keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.


11.2 Die Gewährleistung von DiveZone für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber DiveZone und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von DiveZone besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
DiveZone übernimmt KEINE Versand-/Verpackungskosten die dem Kunden durch die Rücksendung defekter Waren entstehen.


11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.


11.4 Des weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung DiveZone schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:


unzulängliche Wartung;

Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;

zweckwidrige Benutzung der Produkte;

Verwendung von nicht genehmigten/herstellerfremden Teilen und Zubehör;

natürliche Abnutzung;

Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;

Modifikationen oder Reparaturversuche;

Entfernung von Seriennummern;

äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von DiveZone noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch DiveZone auf Kosten des Kunden.

 

11.5 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von DiveZone bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

 

12. Haftung

12.1 DiveZone haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von DiveZone, oder den von DiveZone beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.


12.2 Jede weitergehende Haftung von DiveZone, deren Hilfspersonen und der von DiveZone beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.


12.3 DiveZone verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

 

13. Patente und andere Schutzrechte

13.1 Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde DiveZone schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. DiveZone wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet DiveZone gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

 

14. Wiederausfuhr

14.1 Die von DiveZone vertriebenen Produkte unterliegen den EU, US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde, zur Zeit das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte) nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

 

15. Software-Programme

15.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von DiveZone gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.


15.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

 

16. Hersteller-Reporting, Datenschutz

16.1 Des weiteren ist der Kunde einverstanden, dass DiveZone kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von DiveZone beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

 

17. Übertragung

17.1 Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von DiveZone übertragen werden.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.


18.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für DiveZone sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Baden/AG. DiveZone ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

 

 

 

Tauchclub

Dauer:

Das Clubjahr dauert vom 1.Juli bis zum 31.Juni des Folgejahres (12Monate)

Erstanmeldungen die nach dem 1.Januar erfolgen erhalten einen Rabatt von 50% auf das erste Mitgliedschaftsjahr.

 

Wechsel der Mitgliedschaft:

Ein Upgrade von Standard- oder Passiv-Mitgliedschaft zu Diamond-Mitgliedschaft ist jeder Zeit möglich. Die Differenz wird anhand der bereits bezahlten Mitgliedschaftsgebühr verrechnet.

 

Beispiel:

Du hast im Juli für die Standard-Mitgliedschaft 50.- bezahlt und wechselst im November zum Diamond-Member, dann werden Dir 50.- nachverrechnet.

(Ein Upgrade von einer Gratis-Standard-Mitgliedschaft auf Diamond-Mitgliedschaft kostet 100.-)

 

SUSV-Mitgliedschaft:

Die in der Diamond-Mitgliedschaft enthaltene SUSV-Mitgliedschaft wird erst beim SUSV beantragt wenn die Zahlung der Diamond-Mitgliedschaftsgebür bei uns eingegangen ist.

Wird die Mitgliedschaftsgebühr ab dem 2ten Mitgliedschaftsjahr nicht bis zum 15.Juni beglichen (Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende Mai), wird die SUSV-Mitgliedschaft storniert. Eine allfällige Wiederanmeldung beim SUSV ist mit einem Administrativen Aufwand von 20.- verbunden und wird Dir verrechnet.

 

Teilnahme an Events:

Die Events werden auf der Webpage ausgeschrieben. Falls nichts Anderes angegeben ist eine Anmeldung ZWINGEND um an einem Event teilzunehmen.

 

Ablehnung & Ausschluss aus dem Club:

Die Clubleitung ist berechtig, ohne Angabe von Gründen, jedes Mitglied zu jedem möglichen Termin aus dem Club auszuschliessen. (bereits bezahlte Mitgliedschaftsgebüren werden nach dem Abzug der administrativen Kosten und den bereits erhaltenen 'Goodies' (zBsp. Luftfüllkarte) zurück erstattet.

 

 

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